Bildung
Bildungsprogramm Landwirt (BiLa) am AELF Regensburg-Schwandorf
Das Bildungsprogramm Landwirt (BiLa) richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmer/-innen und Hofnachfolger, die einen außerlandwirtschaftlichen Beruf erlernt haben und die auf den zweiten Bildungsweg eine landwirtschaftliche Berufsausbildung nachholen wollen.
Unser Amt für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten (AELF) Regensburg-Schwandorf bietet dazu regelmäßig Seminare an.
Gut zu wissen:
- BiLa ist ein modular aufgebautes Seminarsystem und erstreckt sich über zwei Winter. In der Regel finden die Module zwischen Ende September und Ende März einmal die Woche abends statt.
- Die Termine beginnen normalerweise um 18.30 Uhr und enden gegen 21.30 Uhr. Im Einvernehmen mit den Teilnehmern und Seminarleitern kann sich der Zeitplan ändern. Für ein Seminar können Kosten für Arbeitsmaterial anfallen.
- Das Programm gliedert sich in Bausteine, die nach persönlichem Bedarf und Interessen frei ausgewählt werden können. Dies kann der Erwerb des "Sachkundenachweises Pflanzenschutz", der Lehrgang für "Tiertransport" oder der Grundkurs "Sichere Waldarbeit mit der Motorsäge" sein.
- Lehrgänge an Tierhaltungsschulen oder den Landwirtschaftlichen Lehranstalten vertiefen das Fachwissen.
- Teilnehmer, welche den Berufsabschluss des Landwirtes erlangen möchten und nicht über entsprechende Praxiszeiten verfügen, müssen bestimmte Pflichtmodule absolvieren.
Module - Übersicht und Anmeldung
Die Module sind für alle frei zugänglich. Modulangebote der Ämter in Bayern können kombiniert werden. Die Anmeldung dazu erfolgt ausschließlich online.
Prüfungsanmeldung: Zulassung zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Landwirt
Streben Kursteilnehmer die Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG an, ist der Antrag auf Zulassung zur Prüfung schriftlich unter Verwendung der von der zuständigen Stelle zur Verfügung gestellten Vordrucke innerhalb der festgesetzten Frist zu stellen. Die Anmeldefrist ist für die Teilnehmer nach § 45 Abs. 2 BBiG jeweils der 1. Februar des betreffenden Prüfungsjahres. Mit Eingang des Antrags bei der zuständigen Stelle beginnt das Prüfungsverfahren.
Die Zulassung ist im Fall der Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle zu beantragen, in deren Bereich der Arbeitsplatz, der Schulort, der Ort einer geregelten Maßnahme zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung oder die Hauptwohnung liegt.
Für Prüfungsbewerber betreffend der Landkreise Regensburg und Schwandorf sowie der Stadt Regensburg ist die zuständige Stelle die Regierung der Oberpfalz. Die vollständigen Unterlagen reichen Sie bitte am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg-Schwandorf ein. Das AELF Regensburg-Schwandorf leitet Ihren Antrag an die zuständige Stelle (Regierung der Oberpfalz) weiter.
Die Zulassung ist im Fall der Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle zu beantragen, in deren Bereich der Arbeitsplatz, der Schulort, der Ort einer geregelten Maßnahme zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung oder die Hauptwohnung liegt.
Für Prüfungsbewerber betreffend der Landkreise Regensburg und Schwandorf sowie der Stadt Regensburg ist die zuständige Stelle die Regierung der Oberpfalz. Die vollständigen Unterlagen reichen Sie bitte am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg-Schwandorf ein. Das AELF Regensburg-Schwandorf leitet Ihren Antrag an die zuständige Stelle (Regierung der Oberpfalz) weiter.
Ansprechpartnerin
Rebekka Lukas
AELF Regensburg-Schwandorf
Regensburger Straße 51
92507 Nabburg
Telefon: 09433 896-1455
Fax: +49 941 2083-1200
E-Mail: poststelle@aelf-rs.bayern.de
AELF Regensburg-Schwandorf
Regensburger Straße 51
92507 Nabburg
Telefon: 09433 896-1455
Fax: +49 941 2083-1200
E-Mail: poststelle@aelf-rs.bayern.de
Einen Überblick der Bausteine und der Voraussetzungen für die Abschlussprüfung des BiLa gibt das Staatsministerium.