Landwirtschaft
Meldungen
Montag, 17. März, 19.30 Uhr, Mehrgenerationenhaus Oberviechtach
Trittsteine in der Agrarlandschaft

© Balduin Schönberger
Ein Grasweg, Ranken oder Hecken, vielleicht auch ein Haufen Totholz oder Steine – alle können sie sogenannte Trittsteine in der Landschaft für Hasen, Rebhühner und andere seltene Tierarten sein. Balduin Schönberger, AELF Regensburg-Schwandorf, informiert über Rolle und Bedeutung der Trittsteine für die heimische Tierwelt und wie Landwirte mit einfachen Mitteln neue Trittsteine schaffen können. Mehr
Erntemaschinen, besonders Mähdrescher
Ausnahmegenehmigungen jetzt beantragen

© PantherMedia / vschlichting
Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO. Sie empfiehlt, die Unterlagen der Fahrzeuge zu prüfen und Verlängerungsanträge schon jetzt im Winter zu stellen - selbst wenn die Ausnahmegenehmigung erst im Laufe des Jahres ausläuft. Sie ersparen sich Wartezeiten bei den technischen Diensten (z. B. TÜV) und bei der Regierung der Oberpfalz und können kurzfristig reagieren, wenn das Wetter erntetauglich ist.
Neu
AnbauPlaner im Serviceportal iBALIS

© Birgit Gleixner, LfL
Der Anbauplaner ist die ideale Lösung für Bayerns Landwirte, um die Anbauplanung für das kommende Jahr effizient und unkompliziert zu gestalten. Er ermöglicht den Überblick über die angebauten Kulturen und erleichtert die Einhaltung der Vorgaben für verschiedene flächenbezogene Förderungen.
Hochwasser und Starkregen 2024
Schadensgebiete einsehen / Hilfsprogramm

Schadensgebiete
Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" soll diese für Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich Gartenbau und Fischerei teilweise ausgleichen. Die Antragstellung bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist bis zum 30.06.2025 möglich. Zahlungsanträge unter anderem bei Gebäudeschäden sind grundsätzlich bis zum 31.12.2025 möglich.
Informationen zur Antragsstellung - Staatsministerium
Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - LfL
Aktivierung erforderlich
Durch das Klicken auf diesen Text werden in Zukunft YouTube-Videos im gesamten Internetauftritt eingeblendet.Aus Datenschutzgründen weisen wir darauf hin, dass nach der dauerhaften Aktivierung Daten an YouTube übermittelt werden.
Auf unserer Seite zum Datenschutz erhalten Sie weitere Informationen und können diese Aktivierung wieder rückgängig machen.
GülleAppBayern
Digitale Lösung schafft mehr Klarheit und Rechtssicherheit

© LfL
Die neue GülleAppBayern unterstützt Landwirtinnen und Landwirte einfach, schnell und rechtssicher dabei, wie die Ausbringung von Rindergülle ab dem 1. Februar 2025 erfolgen kann. Sie kann mit beliebigen Endgeräten (PC, Smartphone, Tablet etc.) bedient werden. Die App gibt u.a. Auskunft über alle von der bodennahen Gülleausbringung befreiten Flächen eines Betriebs oder zulässige Ausbringzeiten von Rindergülle auf Grünland.
GülleAppBayern (für Betriebe mit Betriebsnummer und HIT-Pin)