Bio-Berater spricht bei Winterversammlungen des AELF
Dem Unkraut immer einen Schritt voraus
"Ich möchte die biologische Landwirtschaft mit den Konventionellen so zusammenbringen, dass einer vom anderen lernen kann", sagte Hans Schiefereder, Ackerbauberater von Bioland, auf den Winterversammlungen des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Regensburg-Schwandorf. Er sprach dort über die Möglichkeiten der mechanischen Unkrautbekämpfung in Getreide und Mais.
Von den rund 150 Landwirten, die allein zur Veranstaltung in Pfakofen gekommen waren, bewirtschaftet der weitaus überwiegende Teil seinen Betrieb konventionell. Nichtsdestotrotz herrschte großes Interesse an dem Vortrag und den neuesten Entwicklungen in den Bereichen Förderung und Pflanzenbau, die Behördenleiter Georg Mayer und Pflanzenbauberater Ludwig Pernpeintner, beide vom AELF, vortrugen.
Praxiserfahrung und Gespür für den Boden
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Vielfältige Fruchtfolge senkt Unkrautdruck
Zwischenfrüchte als Joker
Auch beim Maschineneinsatz geht es um den Boden
Neues aus dem Landwirtschaftsamt
Neben dem Vortrag von Hans Schiefereder informierten Behördenleiter Georg Mayer und Pflanzenbauberater Ludwig Pernpeintner über Aktuelles in Sachen Pflanzenbau und Förderung.
Stoffstrombilanz
Betriebe (mit):
- mehr als 20 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche oder
- mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) Betrieb
- die Wirtschaftsdünger/ Biogasgärreste aufnehmen
- Biogasanlage + funktionalem Zusammenhang mit stoffstrombilanzpflichtigen Betrieb besteht
Empfehlungen: Zeitfenster für Berechnung ausnutzen!
- Betriebe, die seit 2023 erstmals StoffBilV-pflichtig wurden, sollen mit der Berechnung abwarten (Kalenderjahr wählen), um eine Neuberechnung nach den zukünftig gültigen Vorgaben zu vermeiden
- vorsorglich Belege und Lieferscheine über Nährstoffzufuhr und Abfuhr sammeln, auch Futtermitteluntersuchungen erwägen
- darauf achten, dass neben den Mengen auch die Nährstoffgehalte (N/P) angegeben sind
- kritische Auseinandersetzung mit betrieblichen Nährstoffverlusten
Gewässerrandstreifen
Gewässerdefinition nach BayNatSchG („keine künstlichen Gewässer“): „Volksbegehren Streifen“
Gewässereinstufung nimmt grundsätzlich das Wasserwirstschaftsamt vor! Siehe Umweltatlas!
- Situation im Landkreis Regensburg: Wasserwirtschaft Regensburg wird höchst wahrscheinlich zum 1. Juli 24 NICHT fertig.
- Situation im Landkreis Schwandorf: Wasserwirtschaft Weiden wird höchst wahrscheinlich zum 1. Juli 24 fertig.
Gewässer ist es, wenn
- es einen Namen hat
- und ein Gewässerbett vorhanden ist
Ausnahmen:
- Abstandsauflagen nach DüVo in Abhängigkeit von der Hangneigung
- Gewässerrandstreifen (GWR) auf Grundstücken des Freistaats Bayern nach Artikel 21 Abs. 1 BayWG)
Lösungen:
- GWR
- GWR und zugleich als GLÖZ 8
Gewässerabstand abhängig von
- Pflanzenschutzmittel
- Düsentechnik (Abdriftminderung)
Hangauflage
- Voraussetzung: Gewässer + Hang (Neigung größer 2 %)
- ob und wie breit ein bewachsener Randstreifen vorgeschrieben ist, hängt vom jeweiligen Präparat ab.
Lösungen
- GWR und anschließend KULAP-Streifen
- GWR mit Flächenstilllegung GLÖZ8