Regionale Erhebung von Ergebnissen
Der Bereich Forsten des AELF Regensburg-Schwandorf fertigt die Forstlichen Gutachten für die 15 Hegegemeinschaften in Stadt und Landkreis Regensburg sowie für die 18 Hegegemeinschaften im Landkreis Schwandorf.
Ergebnisse Landkreis Schwandorf
Hegegemeinschaft 376 Burglengenfeld
Hegegemeinschaft 377 Pottenstetten
Hegegemeinschaft 378 Neukirchen
Hegegemeinschaft 379 Wackersdorf
Hegegemeinschaft 380 Schwarzenfeld
Hegegemeinschaft 381 Pfreimd
Hegegemeinschaft 382 Guteneck
Hegegemeinschaft 383 Neunburg-West
Hegegemeinschaft 384 Neunburg-Süd
Hegegemeinschaft 385 Schönsee
Hegegemeinschaft 386 Oberviechtach
Hegegemeinschaft 387 Niedermurach
Hegegemeinschaft 388 Nittenau-Nord
Hegegemeinschaft 389 Nabburg
Hegegemeinschaft 390 Wernberg
Hegegemeinschaft 391 Neunburg-Nord
Hegegemeinschaft 392 Pullenried
Hegegemeinschaft 393 Nittenau-Süd
Ergebnisse Landkreis Regensburg
Hegegemeinschaft 361 Hubertushöhe
Hegegemeinschaft 362 Wörth
Hegegemeinschaft 363 Pfatter
Hegegemeinschaft 364 Mintraching
Hegegemeinschaft 365 Aufhausen
Hegegemeinschaft 366 Schierling
Hegegemeinschaft 367 Thalmassing
Hegegemeinschaft 368 Viehausen
Hegegemeinschaft 369 Hemau
Hegegemeinschaft 370 Beratzhausen
Hegegemeinschaft 371 Kallmünz
Hegegemeinschaft 372 Karlstein
Hegegemeinschaft 373 Donaustauf
Hegegemeinschaft 374 Obertraubling
Hegegemeinschaft 375 Pettendorf
Wissenswertes zu den Ergebnissen
Rehverbiss verhindert den Mischwald
So kurz lässt sich das Ergebnis des Forstlichen Gutachtens 2021 für den Landkreis Regensburg zusammenfassen. In 11 von 15 Hegegemeinschaften lautet die Bewertung Verbiss „zu hoch“. Nur bei insgesamt 4 lautet das Ergebnis "tragbar".
Für den Wald und die jungen Bäume heißt das: In den Altbeständen haben wir auf großen Flächen noch die Mischbaumarten. So sind die Tanne z.B. im Vorwald, die Eiche im Donautal oder die Edellaubbäume im Jura noch zahlreich vorhanden. Auf großen Flächen im Landkreis Regensburg ist die Verbissbelastung aber so hoch, dass nur reine Fichtenverjüngungen übrigbleiben. Im Jura bei buchenreichen Altbeständen sind das dann auch reine Buchenverjüngungen. Nur in Teilbereichen - unter günstigen Bedingungen - schaffen es auch Edellaubbäume oder die Tanne durchzukommen. Die Eiche wird regelmäßig so stark verbissen, dass sich allenfalls einzelne Bäume mit durchmogeln können. Meist bleiben die Mischbaumarten wie Tanne, Eiche und die übrigen Baumarten auf der Strecke. Gerade diese Mischbaumarten sind aber im Hinblick auf den Klimawandel besonders wichtig.
Keine wesentliche Verbesserung
Betrachten wir die Entwicklung über die letzten Jahrzehnte, dann hat sich die Verbisssituation gegenüber den deutlich höheren Verbisswerten z.B. in den 1990iger Jahren etwas verbessert. In den letzten 10 bis 15 Jahren allerdings ist keine wesentliche Veränderung mehr eingetreten! Der Verbiss ist auf großen Flächen so hoch, dass die Verjüngung von Mischwald ohne Schutz nicht gelingt. Tendenziell hat sich das Ergebnis für den Landkreis in der Erhebung 2021 nochmals leicht verschlechtert. Wir stecken oft in einer Situation fest, in der die Mischbaumarten massiv an Raum verlieren.
Bejagung im Revier entscheidet über die Verjüngung der Waldbäume
Im Kleinen betrachtet gibt es dabei einen Flickenteppich aus Jagdrevieren mit „zu hoher“ und einer geringeren Anzahl mit „tragbarer“ Verbissbelastung, obwohl die Bedingungen in den Revieren durchaus vergleichbar sind. So können auch Reviere mit zu hohem Verbiss in Hegegemeinschaften mit tragbarer Verbissbelastung liegen und umgekehrt. Dieser Mix zeigt, dass es durch Bejagung im Revier möglich ist, die Wildbestände auf ein mischwaldverträgliches Niveau zu regulieren. Das heißt, zu hoher Verbiss durch zu hohe Rehwildbestände muss im eigenen Jagdrevier angepackt werden. In rund 106 von 198 Revieren mit „Ergänzenden revierweisen Aussagen“ war der Rehwildverbiss „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“.
Das Forstliche Gutachten als Vorbereitung für den Abschussplan
Im Frühjahr 2022 werden nun unter der Federführung der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt Regensburg die neuen Dreijahresabschusspläne für Rehwild erstellt. Das „Forstliche Gutachten“ spiegelt wider, ob sich die Waldbäume erfolgreich verjüngen können. Mit diesen Informationen können die Beteiligten - das sind die Jagdgenossenschaften als Vertreter der Grundstückseigentümer und der verantwortliche Jäger - passende Abschusspläne erarbeiten, die das Ziel einer zukunftsfähigen Waldverjüngung berücksichtigen.
Ermittlung der Ergebnisse
Als Informationsbasis dienten dazu die Aufnahme von jungen Waldbäumen. An 30 – 40 Verjüngungsflächen in einer Hegegemeinschaft – diese umfasst meist das Gebiet von 2 – 3 Gemeinden – wurden jeweils 75 junge Bäumchen nach einem klaren Verfahren ausgewählt. Über 31 Tsd. Bäumchen zwischen 20 cm und Verbisshöhe an über 400 Punkten wurden dazu auf Verbiss hin untersucht. Das Ergebnis ist eine solide Datenbasis zum Zustand der Waldverjüngung. Zusammen mit anderen Informationen wurde für die Hegegemeinschaften ermittelt, ob der Verbiss „günstig“, „tragbar“, „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“ ist. Für einzelne Jagdreviere sind bei allenfalls einzelnen Stichprobenpunkten im Revier mit diesem Instrument keine verlässlichen Aussagen möglich.
Daher sind die „Ergänzenden revierweisen Aussagen“ eine wichtige Zusatzkomponente. Hier werden die Wälder in einem einzelnen Jagdrevier anhand mehrerer typischer Verjüngungsflächen eingewertet, ob der Verbiss „zu hoch“ oder „tragbar“ ist. Für alle Jagdreviere mit belangvollen Waldflächen – in den Hegegemeinschaften mit zu hohem Verbiss - wurden diese Aussagen gefertigt. Damit ist es möglich genau dort anzupacken, wo es notwendig ist.